Angeln

Angelordnung der Teichwirtschaft Weißig

Angelordnung  für die Angelteiche Altteich und Baselteich.

  • Der Baselteich bleibt ausschließlich für Gruppen reserviert.
  • Angeln auch ohne Fischereischein möglich.
  • Jeder Angler muss sich vor Beginn des Angelns persönlich in die ausgelegte Anmeldeliste eintragen oder im geöffneten Hofladen seinen Erlaubnisschein erwerben.
  • Die Anmeldung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Angelerlaubnis.
  • Die Anmeldeliste befindet sich am Teichhaus / Hofladen.

Tagesangelkarte

Enthalten in der Tagesangelkarte:

  • Grüne Karte: maximal 2 Fische pro Tag und Karte    25,00 €
  • Rote Karte: maximal 4 Fische pro Tag und Karte    40,00 €
  • Hinweis: Auch Fische im Setzkescher zählen zum Tagesfang - unabhängig davon, ob sie noch lebendig sind.
  • Ausnahme: Plötzen und Barsche dürfen in unbegrenzter Anzahl mitgenommen werden.

Angelzeiten

  • Geangelt werden darf täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
  • Ein Erscheinen vor Sonnenaufgang ist nicht gestattet.

weitere Bestimmungen

  • Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Sächsischen Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen.
  • Geangelt werden darf nur vom Ufer aus. Im Schilfgürtel und im Betriebsgelände ist das Angeln grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Befahren des Naturschutzgebietes ist auch zum Be- und Entladen nicht erlaubt ( Ausnahme Schwerbehinderte oder nach vorheriger Genehmigung). Das gilt insbesondere für das Befahren der Wiesen. Kraftfahrzeuge können auf dem Parkplatz auf eigene Gefahr abgestellt werden.
  • Die Teichwirtschaft ist ein anerkannt seuchenfreier Betrieb. Das soll auch so bleiben. Verwendet werden darf nur gereinigtes, desinfiziertes Angelzubehör.

Gebühren bei Verstößen

  • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln werden folgende Gebühren zusätzlich zum Tagespreis erhoben:
  • Fehlende Eintragung in die Anmeldeliste   5,00 €
  • Jeder weitere Fisch über das Tageslimit hinaus (auch lebend im Setzkescher)    15,00 €
  • Zu frühes Erscheinen (vor Sonnenaufgang) 20,00 €

Bei Verstößen gegen das Sächsische Fischereigesetz erfolgt eine Anzeige bei der Fischereibehörde. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in einem Naturschutzgebiet befinden. Vermeiden Sie Müllablagerungen im Gelände, die das Angeln in Zukunft verbieten könnten.

Mit dem Betreten des Angelgeländes erkennt jeder Angler diese Regeln und Gebühren an.

Starkes Fehlverhalten kann zu Hausverbot führen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ein kräftiges Petri Heil!

Ihre Teichwirtschaft Weißig

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